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Die Wasserbezugsgebühr wird nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch (Wasserzähler) verrechnet. Die Ablesung erfolgt im 4. Quartal durch Selbstablesekarten, die Abrechnung wird dann in der Vorschreibung des 1. Quartals des Folgejahres berücksichtigt. Als Vorauszahlungen im 2.-4. Quartal wird als Summe der Verbrauch vom Vorjahr angenommen.