Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,00 € pro m³

Die Wasserbezugsgebühr wird nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch (Wasserzähler) verrechnet.  Die Ablesung erfolgt im 4. Quartal durch Selbstablesekarten, die Abrechnung wird dann in der Vorschreibung des 1. Quartals des Folgejahres berücksichtigt. Als Vorauszahlungen im 2.-4. Quartal  wird als Summe der Verbrauch vom Vorjahr angenommen.