Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt50,00 € jährlich, wird im 1. Quartal vorgeschrieben

Bei Neuanmeldung ist die Abgabe für das 1. Jahr und der Unkostenbeitrag für die Hundemarke in Höhe von € 3,20 (für Listenhunde 3,60 und eine Jahresgebühr von 100,00) in bar zu bezahlen. In den Folgejahren wird die Hundeabgabe jeweils im 1. Quartal vorgeschrieben.

Achtung, ab 1.6.2023 neue Gesetzeslage in NÖ:

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html 

Meldung_der_Hundehaltung_Infoblatt.pdf herunterladen (0.06 MB)