Grundsteuer A und B

Das A bedeutet, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Es handelt sich somit um einen Acker, Weingarten, Garten, oder noch teilweise bei älteren Liegenschaften um einen Bauernhof.

Das B bedeutet, dass es sich bei dieser Abgabe um ein Wohnhaus, einen Bauplatz, oder aber auch um eine andere Baulichkeit wie z. B. einen Keller oder ein Windrad handelt.

Die Höhe dieser Abgaben wird vom Finanzamt aufgrund des Einheitswertes festgesetzt.