Die Amtssignatur ist die
Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten
Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des
öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf
ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der
Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier
ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer
Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen
Urkunde.
Wie
sieht eine Amtssignatur aus?
Der Gesetzgeber normiert in §
19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
· Bildmarke
(gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
· Hinweis
im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
· Prüfinformation
der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der
Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu
erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein
möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die
Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft
folgendermaßen aussieht.
Wie
sieht die Bildmarke der Gemeinde Wolfsthal aus?
Die grafische Gestaltung der
Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber
empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem
einheitlichen Design orientieren. Die Gemeinde Wolfsthal verwendet deshalb
folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert,
dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen
haben.
Hier gelangen Sie zur
gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Amtssignierte_Veröffentlichung_der_Bildmarke_der_Gemeinde_Wolfsthal.pdf herunterladen (0.15 MB)
Wie
kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin
eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument
aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über
die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur
Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Wenn Sie die Echtheit einer mit
der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen
möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu
prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine
gültige Amtssignatur handelt.
Wie
kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung
überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen
kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde
handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies
kann auf folgende Arten erfolgen:
· Persönlich
· Per
E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
· Per
Fax
· Postalisch
(mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)