Verbrennen im Freien verboten!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Bis Herbst 2010 war das punktuelle Verbrennen von 16.09. bis 30.04. erlaubt. Jetzt ist sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien bis auf Ausnahmen ganzjährig verboten. Details finden Sie hier:

 

http://www.landwirtschaftskammer.at/index.php?id=2500%2C1594925%2C%2C%2CeF9EV19IRUFERVJbMF09cHJldmlldw%3D%3D