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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in Höhe von 120,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
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